Der gewählte Tarif beinhaltet eine 14 tägige kostenfreie Testphase, innerhalb derer die Vereinbarung täglich mit sofortiger Wirkung beendet werden kann.
Das Flexi Abo hat keine Laufzeit und kann mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden.
Das vereinbarte monatliche Entgelt wird jeweils zum 1. eines Monats für den aktuellen Monat fällig.
Das Startpaket wird einmalig bei Vertragsabschluss fällig.
Die Gebühr für erweiterte Trainingssysteme wird jährlich fällig, erstmalig im 2. Monat nach Anmeldung.
Die 14 tägige Testphase gilt einmalig für Neukunden, die im Umkreis von 15 km vom Sportstudio S5 wohnen oder arbeiten.
Die Rechte und Pflichten des Mitglieds aus dieser Vereinbarung sind nicht übertragbar.
Änderungen des Namens, der Adresse und der Bankverbindung des Mitglieds sowie der Verlust des Mitgliedsausweises sind der zentralen Mitgliederverwaltung (ZMV) unverzüglich mitzuteilen. Durch schuldhafte Unterlassung entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Mitgliedes.
Die durch Aushang bekannt gegebene jeweils aktuelle Hausordnung wird Bestandteil dieser Vereinbarung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Teilnichtigkeit bedeutet nicht Gesamtnichtigkeit.
Das SportstudioS5 wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Gerät das Mitglied schuldhaft mit mehr als zwei Monatsbeiträgen in Zahlungsverzug, so werden die gesamten Nutzungsentgelte bis zum nächst möglichen Vertragsende sofort zur Zahlung fällig.
Wiedereinstieg ohne Testphase (Comeback): Wenn der Verbraucher den Club während der Rücktrittsfrist (gem. FAAG) die Leistungen in Anspruch nimmt, hat er einen angemessenen Betrag für die Nutzung zu bezahlen. Dieser ergibt sich aus dem Preis des jeweiligen aktuellen Einzeleintritts des benützten Clubs, ist jedoch mit dem im ursprünglichen Vertrag vereinbarten monatlichen Entgelt beschränkt. Ausgenommen hiervon ist, die bei erstmaliger Anmeldung, einmalige kostenlose Testphase.
Gebuchte Prämien und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht.